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Lösungsorientierte Konfliktberatung :


 

Das Erleben einer gescheiterten Ehe oder Beziehung ist oft mit gegenseitigen oder mindestens einseitigen (Kommt drauf an) Verletzungen verbunden. Dies kann dazu verleiten, einen Schuldigen für die derzeitige Situation zu suchen  (da passt der oder die ehemalige PartnerIn oft gut) und verhindert gleichzeitig konstruktive Lösungen für die Zukunft entwickeln zu können. Der Schmerz der Trennung, wie auch die damit verbundenen Verletzungen führen mitunter auch dazu, dass aus Partnern, Gegner werden. In diesen Situationen fangen viele Menschen kausal an zu denken und sehen eigene Anteile überhaupt nicht mehr.


In manchen Fällen schaffen es einige Eltern trotz ihrer Konfliktsituation oder der Trennung dennoch eine Möglichkeit zu finden, sich an mich zu wenden. In der Regel kommt gerade zu Beginn von dieser Art Beratung nur ein Elternteil, weil es mit seiner derzeitigen Situation überfordert ist, Hilfe sucht oder manchmal auch einen "Mitstreiter".  (In diesen Fällen kann ich nur bedingt hilfreich sein) 


Im Verlauf des Beratungsprozesses, kann dann deutlich werden, dass es insbesondere hinsichtlich der oder des Kindes doch noch Gemeinsamkeiten gibt (zumindest meist das Kind oder die Kinder). Hier werden die Eltern systemisch beraten und teilweise auch über eventuelle rechtliche Konsequenzen informiert, um die schwierige Situation aus einem anderen Blickwinkel betrachten zu können und hier gegebenenfalls eigene Möglichkeiten oder Handlungsalternativen zu entwickeln.


Sollten Eltern schon innerhalb eines Sorgerechtsstreits sein und „vergessen“ haben, dass sie nicht nur Gegner sind, sondern auch Eltern, unterstütze ich sie bei dem Prozess, aus der Paarebene in eine kooperative Elternebene zu kommen. In diesem Fall  biete ich Mediationsgespräche an, welche beide Partner im Blick haben. 

In diesen Bereich bin ich zusätzlich als Verfahrensbeistand für Familiengerichte tätig. Hier werde ich bei familiengerichtlichen Auseinandersetzungen in welchen auch Kinder involviert sind von den zuständigen Amtsgerichten bestellt. Eine Einigung wird dann oft nur noch über die Gerichte ermöglicht.



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