"Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch
die sie entstanden sind." (Albert Einstein)
Lösungsorientierte Konfliktberatung:
Das Scheitern einer Ehe oder Beziehung ist oft mit vielen gegenseitigen Verletzungen verbunden, welche verarbeitet werden müssen. Dies kann dazu verleiten, einen Schuldigen für die derzeitige Situation zu suchen und verhindert gleichzeitig, konstruktive Lösungen für die Zukunft entwickeln zu können. Der Schmerz der Trennung, wie auch die damit verbundenen Verletzungen, führen in manchen Fällen dazu, dass aus Partnern Gegner werden.
Lösungsorientierter Verfahrensbeistand:
In meiner Tätigkeit als Verfahrensbeistand in familiengerichtlichen Angelegenheiten; vertrete ich die Interessen von Kindern und Jugendlichen. Hierfür werde ich vom Familiengericht bestellt. „Der Verfahrensbeistand hat das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren." (§158 FamFG Abs. 4)
Sachverständigengutachten:
Sachverständigengutachten sind eine wichtige Entscheidungshilfe in familiengerichtlichen Verfahren. Reichen im Einzelfall die Erkenntnisse von den beteiligten Fachleuten an einem gerichtlichen Prozess nicht aus, werden Gutachter für familiengerichtliche Verfahren herangezogen, vor allen bei schwerwiegenden Eingriffen und Entscheidungsprozessen wie zum Beispiel bei der Entziehung der elterlichen Sorge oder auch wo ein Kind bei sich trennenden Eltern aufwachsen soll.
"Die Lösung eines Problems beginnt meist mit der Lösung vom Problem"
(V.Abt)